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Grundschule Radebeul Naundorf

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Hausordnung

Haus- und Hofordnung der Grundschule Radebeul – Naundorf

Stand: 13.10.2020



1.

Die Wahl des Verkehrsmittels, sowie der Schulweg unterliegen dem Sorgerecht der Erziehungsberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes. Seitens der Schule und des Hortes besteht dafür keine Aufsichtspflicht.

Wenn Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, müssen sie das Rad an den vorgesehenen Plätzen (Fahrradständer) ordnungsgemäß abstellen. Es besteht auf dem Schulgelände keine sichere Unterstellmöglichkeit. Die Schule haftet nicht für Beschädigung oder Diebstahl.

Auf dem Schulhof muss das Fahrrad geschoben werden.



2.

Das Betreten des Schulgeländes ist den Schülern frühestens 10 Minuten vor Einlass bzw. bei späterem Unterricht vor dem Pausenklingeln gestattet. Dies gilt entsprechend für außerunterrichtliche Veranstaltungen.

Den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer und Erzieher ist unbedingt und umgehend Folge zu leisten.



3.

Der Einlass zur ersten Unterrichtsstunde beginnt 7:10 Uhr durch den Haupteingang, für jede weitere Stunde mit dem Pausenklingeln. Mit dem Vorklingeln zur ersten Unterrichtsstunde wird das Schulhaus verschlossen.

Die Garderobe der Schüler ist vollständig an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Beim Betreten der Räume erfolgt der Schuhwechsel witterungsbedingt. Wir achten auf unfallsichere Wechselschuhe.

Ist der Lehrer 5 Minuten nach dem Stundenklingeln nicht im Klassenzimmer, so meldet dies ein Schüler im Sekretariat oder im Nachbarzimmer.

Das Fehlen des Schülers ist bis 07:30 Uhr im Schulsekretariat telefonisch bzw. per Email zu melden. Eine schriftliche Entschuldigung ist, nach Genesung, der Klassenleitung vorzulegen.



4.

Folgende Schulzeiten sind festgelegt:

Unterrichtszeiten Pausenzeiten

1.Std. 07:30 - 08:15 Uhr 08:15 - 08:25 Uhr

2.Std. 08:25 - 09:10 Uhr 09:10 - 09:30 Uhr Frühstückspause/Hofpause

3.Std. 09:30 - 10:15 Uhr 10:15 - 10:35 Uhr Hofpause

4.Std. 10:35 - 11:20 Uhr 11:20 – 11:30 Uhr

5.Std. 11:30 - 12:15 Uhr 12:15 - 12:25 Uhr

6.Std. 12:25 - 13:10 Uhr



Bei Verspätungen zum Unterricht meldet sich der Schüler unverzüglich im Sekretariat. (Klingel)



5.

In der Frühstückspause nehmen die Schüler in Ruhe im Zimmer ihr Frühstück ein und decken ihren Arbeitsplatz aus hygienischen Gründen mit einer abwaschbaren Unterlage ab.

Die Schüler nutzen die Hofpause unverzüglich und halten sich nur an den dafür vorgesehenen Plätzen und Anlagen auf. Das Zielen und Werfen mit Wurfgeschossen (Steine, Schneebälle u.s.w.) ist verboten. Die Nutzung von Spielgeräten und Spielflächen wird witterungsabhängig entschieden. Das Vorklingeln beendet die Hofpause. Für alle Schüler ist der Besuch der Hofpause Pflicht.

Beim Abklingeln der Hofpause bleiben alle Schüler in ihren Zimmern.



Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit sowie während der Hortbetreuung ist ohne schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht gestattet. Bei Stundenausfall gilt für die Entlassungszeit die jährlich erneuerte schriftlich vorliegende Vereinbarung der Erziehungsberechtigten mit der Schule.



Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler, die nicht den Hort besuchen, zügig (innerhalb von 15 Minuten) das Schulgelände.



6.

Die Schüler verhalten sich in allen Räumen und Gängen des Schulhauses ruhig und umsichtig. Sie rennen nicht und sind besonders vorsichtig beim Begehen der Treppenanlage.

Alle Schüler bemühen sich um Sauberkeit und Ordnung in der Schule. Dienstags und donnerstags werden nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum alle Stühle hochgestellt, der Ordnungsdienst kehrt im Klassenzimmer.



Schüler die wiederholt oder in besonderem Maße gegen die allgemeinen Sauberkeits- oder Hygieneregeln verstoßen, können zur Beseitigung dieser Verunreinigung herangezogen werden.



7.

Wir sind untereinander kameradschaftlich und rücksichtsvoll. Niemand hat das Recht, jemanden zu bedrohen, zu verletzen oder sich am Eigentum anderer zu vergreifen. Wir gehen sorgfältig mit dem Schuleigentum um. Bei Beschädigung von Eigentum wird gegenüber den Erziehungsberechtigten des Verursachers Schadensansprüche geltend gemacht. Der Träger der Einrichtung übernimmt keine Haftung für durch Schüler verursachte Sachschäden.



8.

Das Öffnen und Schließen der Fenster ist grundsätzlich nur Erwachsenen

erlaubt bzw. darf nur unter Beauftragung und Aufsicht durch den Schüler übernommen werden.



9.

Zum Unterricht werden nur die dafür benötigten Schulmaterialien mitgebracht. Die privaten Sachen der Schüler sind nicht versichert. Der Schulträger haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für mitgebrachte nicht zum Unterricht gehörende Dinge (Spielkarten, technische Geräte u.s.w.) wird nicht übernommen.

Alle Geräte, die mit der Außenwelt kommunizieren verbleiben bis Unterrichtsende geräuschlos im Ranzen.

Die Lehrer sind berechtigt, sofern durch private Sachen der Schüler die Durchführung des Unterrichts beeinträchtigt wird, diese bis zum Ende der Lehrveranstaltung einzuziehen und nach schriftlicher Mitteilung an die Eltern dann wieder an den Besitzer herauszugeben.

Es ist verboten gefährliche Gegenstände (Messer, …) in die Einrichtung mitzubringen. Die Erwachsenen sind berechtigt, sofort diese in Gewahrsam zu nehmen. Die Herausgabe erfolgt ausschließlich an die Erziehungsberechtigten.

Die benötigten Materialien für den Sportunterricht können in der Schule verbleiben, müssen aber zum Wochenende von den Erziehungsberechtigen kontrolliert und ggf. erneuert werden.



10.

Vor dem Verlassen des Schulgrundstückes, (d.h. nach dem Unterricht bzw. der Hortbetreuung) sollten alle persönlichen Sachen auf Vollständigkeit kontrolliert werden. Verlust oder Beschädigung sind sofort dem Lehrer oder Erzieher zu melden. Fundsachen werden einem Mitarbeiter der Schule sofort übergeben.

Diese werden in der Fundkiste (hinterer Eingang) bis zu den nächst anstehenden Ferien aufbewahrt. Danach werden sie entsorgt bzw. anderen Institutionen zur Weitervermittlung übergeben.



11.

Unfälle, auch kleine Unfälle und Verletzungen, sind sofort einem Erwachsenen

zu melden. Wegeunfälle, meldepflichtige Infektionskrankheiten und Parasitenbefall sind durch die Erziehungsberechtigten sofort der Einrichtung anzuzeigen.



12.

Nach Unterrichtsschluss melden sich die Hortkinder selbstständig im Hort an.



13.

Das Mittagessen erfolgt in der Hortzeit mit gültigem Essenschip. Es wird in Ruhe das Essen eingenommen und ordentlich sowie sauber der Platz verlassen.



14.

Bei Ertönen des Alarmsignals verlassen alle anwesenden Personen das Haus entsprechend des Alarmplanes.



15.

Die Öffnungszeiten des Schulsekretariates sind :

Mo, Di, Mi, Fr: 7:00 – 11:30 Uhr

Di: 7:00 – 10:00 Uhr



16.

Besucher melden sich im Sekretariat, beim Schulleiter bzw. Schulhausmeister oder der

Erzieherin an. Jedes Befahren und Parken des Schulgeländes mit Kraftfahrzeugen ist untersagt. Ausnahmen legen der Schulleiter bzw. Hausmeister fest.

Für Besucher und außerunterrichtliche Nutzer dieser Bildungseinrichtung gilt die Haus- und Hofordnung sinngemäß.



17.

Bei Verstößen gegen die Haus- und Hofordnung wird der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten zur Verantwortung gezogen.



18.

Alle Schüler und Hortkinder sowie die Erziehungsberechtigen werden zu Beginn jedes

Schuljahres über diese Festlegungen belehrt. Das Hausrecht übt der Schulleiter/stellvertr. Schulleiter aus, in Abwesenheit der Schulleitung wird dieses auf den Hausmeister übertragen.

Schulträger ist die Große Kreisstadt Radebeul, Schulverwaltungsamt. Die Dienstaufsichtsbehörde des Lehrpersonals ist das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden, Abteilung Grundschule.



19.

Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des novellierten Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 26.04.2016, der Schulordnung für Grundschulen vom 03.08.2004 und durch die Schulbesuchsordnung vom 12.08.1994, rechtsbereinigt am 09.03.2004 geregelt. Diese können nach Voranmeldung im Schulsekretariat eingesehen werden oder sind im Internet unter www.sachsen-macht-schule.de nachzulesen.



20.

Die Haus- und Hofordnung in der aktuell vorliegenden Fassung wurde am 13.10.2020 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie wird ergänzt durch die Fachraumordnung Werken, Computerkabinett, Schulgarten- und Sporthallenordnung, sowie die objektspezifischen Regelungen gemäß Brandschutzordnung/Gefahren in den aktuellen vorliegenden Fassungen.



21.

Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich, in begründeten Ausnahmefällen kann der Schulleiter eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.